Existiert ein Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis? Pure
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Description | Arbeitgeber differenzieren zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Arbeitszeugnis. Angestellte haben dabei generell ein Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit ausführlichen Angaben. Ein einfaches Zeugnis definiert sich als die Kurzform des Arbeitszeugnisses. Es beinhaltet nur Angaben zu den Personalien des Angestellten und den Zeitraum, in welchem er in der Firma tätig gewesen ist. Darüberhinaus müssen die Aufgaben, mit denen der Arbeitnehmer betraut war, absolut korrekt aufgeführt sein. Allerdings darf der Arbeitgeber bei diesen Angaben keine qualitative Einschätzung der Leistung des ehemaligen Arbeitnehmers hinzufügen. Alle Angaben müssen absolut wertfrei sein, denn das einfache Zeugnis enthält überhaupt keine Informationen über Führung oder Leistungen des Arbeitnehmers. Das Zeugnis dient lediglich dazu, dass sich ein künftiger Arbeitgeber ein umfassendes Bild darüber machen kann, in welchen Bereichen ein Bewerber vormals gearbeitet hat. Angaben zur Persönlichkeit des Angestellten und seine Leistungen enthält hingegen das qualifizierte Arbeitszeugnis. Entscheidet sich der Angestellte zunächst für ein einfaches Zeugnis, verliert er trotzdem nicht den anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis! Verlangt der neue Brötchengeber danach, ist der ehemalige Arbeitgeber verpflichtet, nachträglich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszuhändigen. Verständlicherweise wünschen viele Arbeitgeber vor einer Neueinstellung die qualifizierte Variante des Zeugnisses. Angaben zum vorherigen Tätigkeitsbereich reichen im Normalfall nicht aus, sagt eine solche Aufzählung doch nichts darüber, wie der Bewerber sich bei diesen Aufgaben bewährt hat. Auch die persönliche Komponente ist bei einer Neueinstellung von Bedeutung. Oft lässt sich aus einem Zeugnis erkennen, ob der Bewerber sich in das neue Team einfügen kann oder nicht. Oft kann ein neuer Brötchengeber aus einem Zeugnis auch mehr entnehmen, als es für den künftigen Mitarbeiter im ersten Moment ersichtlich ist. Vom Gesetzgeber ist festgelegt worden, dass der Arbeitnehmer ein Recht auf ein gutes Arbeitszeugnis hat, sobald er den betrieb verlässt. Dieser Zwang hat dazu geführt, dass Arbeitgeber inzwischen eine Geheimsprache konzipiert haben. Was sich im Arbeitszeugnis scheinbar gut anhört, muss noch lange nicht wirklich positiv sein. Die Arbeitgeber entnehmen den Informationen zwischen den Zeilen ganz exakt, mit welchem Typ von Mitarbeiter sie es bei dem Bewerber zu tun haben. Oft sind nur winzige und unauffällige Anmerkungen im Arbeitszeugnis ausschlaggebend dafür, ob die Bewerbung von Erfolg gekrönt sein wird. Obwohl die meisten Geheimcodes inzwischen verboten sind, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verrät häufig mehr als der Arbeitnehmer meint. Professionelle Unterstützung durch einen Anwalt ist fast immer zu empfehlen! |
Created | 22 Jun 2017 |
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